AWO Kita Riphausstraße

Riphausstraße 37
45731 Waltrop
 
Kontaktdaten
Linda Landefeld  
Telefon: 0230979506
Telefax: 02309782105
E-Mail: linda.landefeld@awo-msl-re.de
Web: https://www.awo-msl-re.de/einrichtung/kita-ostring1

Träger

AWO UB Münsterland-Recklinghausen
Clemensstraße 2 - 4
45699 Herten-Süd
Telefon: 02366 - 10 91 - 0
Telefax: 02366 - 10 91 - 60
E-Mail: info@awo-msl-re.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 75
  • Gruppenform Typ I
  • Gruppenform Typ II
  • Gruppenform Typ III

Pädagogisches Profil

  • Situationsorientierter Ansatz
  • Inklusion
  • Freispiel
  • Sozial-/emotionale Kompetenz

Kurzinfo

Unsere Einrichtung wird zum 01.08.2026 mit zwei Gruppen in einer Modulkita am Ostring 49 starten und bis zur Fertigstellung des Neubaus dort verbleiben. Ein Start in den Neubau ist spätestens zum 01.08.2027

Die AWO Kita Riphausstraße liegt in einem ruhigen und freundlichen Wohngebiet östlich am Rande von Waltrop. Direkt angrenzend an den Moselbachpark bietet die Einrichtung jede Menge Anregungen zur naturnahen Angeboten.



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Öffnungszeiten

25 Stunden von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

35 Stunden von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr

45 Stunden von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr


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Schließungszeiten

Die Schließzeiten befinden sich hauptsächlich während der Ferienzeiten und werden den Eltern am Anfang eines Kitajahres mitgeteilt.

Wir schließen in den Sommerferien drei Wochen im Wechseln mit den anderen Waltroper AWO Einrichtungen. Somit besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung in einer anderen Kita.

Ebenfalls schließen wir zwischen Weihnachten und Neujahr und an fünf Konzeptionstagen im Jahr.


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Team

  • Das Team besteht aus einer Leitung.
  • In den Gruppen arbeiten mehrere Fachkräfte mit multiprofessionellen Ausbildungen.
  • Einige Gruppen werden durch Ergänzungskräfte und Auszubildende unterstützt.
  • Für die Verpflegung der Kinder unterstützen uns mehrere Kolleginnen im hauswirtschaftlichen Bereich.


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Innen

Der lange Flur bietet den Kindern Raum zur Bewegung. Die großzügigen Gruppenräume sind ebenfalls hell und freundlich gestaltet. Auch die Nebenräume verfügen über einen Themenschwerpunkt.

Für die kleinen Kinder steht ebenfalls ein seperater Schlafraum zur Verfügung.

Im Vorschulraum finden gruppenübergreifende Angebote statt.


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Außen

Das Außengelände ist großzügig und umrandet von Büschen, Sträuchern und Bäumen. Es verläuft um die ganze Einrichtung. und ist unterteilt in Bereiche zum Schaukeln, Rutschen, Bobbycar fahren, Buddeln und Ausruhen. Ebenfalls befindet sich ein U3 Spielbereich auf dem Außengelände.

Ausflüge machen wir mit den Kindern in den angrenzenden Park, auf die Spielplätze, in den Wald, am Kanal oder in die Stadt.



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Pädagogisches Profil

Wir arbeiten in unserer Einrichtung nach dem situationsorientierten Ansatz.

Es ist uns wichtig die Kinder da abzuholen wo sie stehen und sie ganz nach ihren Bedürfnissen und Interessen individuell zu begleiten.

Wir sehen die Kinder als aktive Gestalter ihrer Entwicklung. Die Kinder bekommen bei uns die Möglichkeit ihren Kitaalltag aktiv mitzugestalten und werden in der Gestaltung der Gruppenprojekte immer mit einbezogen.

In Kleingruppenarbeiten, sowohl altersgemischt als auch altershomogen, gehen wir den Themen und Bedürfnissen der Kinder nach und fördern spielerisch und individuell die unterschiedlichen Entwicklungsbereich.

Selbstverständlich orientieren wir uns hier auch an den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW und beziehen auch diese Schwerpunkte in unserer täglichen Arbeit ein.

Die Sprachförderung ist in unserer Kita ein besonders wichtiger Schwerpunkt. Neben der alltagsbegleitenden Sprachförderung, setzen wir Sprachförderung gezielt im Morgenkreis ein, sowie ebenfalls in Kleingruppen als auch in der Vorschularbeit.


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Kooperation und Vernetzung

Als Einrichtung kooperieren wir mit unterschiedlichen Instituationen zusammen und bieten für unsere Familien verschiedene Angebote.

Diese sind:

• Grundschule

• Ergotherapeuten

• Logopäden

• Beratungsstellen



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Zusammenarbeit mit Eltern

Eine positive Zusammenarbeit und eine gelingende Erziehungspartnerschaft ist für uns von großer Bedeutung.

Wir nutzen die unterschiedlichen Möglichkeiten um mit den Eltern ein vertrauenvolles Miteinander aufzubauen

Diese sind:

• Elternnachmittag für neue Eltern

• Aufnahmegespräche

• Eine sanfte Eingewöhnung in der auch die Eltern die Möglichkeit bekommen die Fachkräfte kennenzulernen

• Jährliche Entwicklungsgespräche

• Tür-und Angelgespräche

• Elternabende zu unterschiedlichen pädagogischen Themen

• Elternvollversammlung mit Wahl des Elternrates

• Treffen des Elternrates mit der Einrichtungsleitung

Aktuellen Informationen teilen wir den Eltern durch einen Aushang oder via eine Kita eigenen App mit.


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Angebote

Ebenfalls ist es unser Ziel die Familienbildung und die Erziehungspartnerschaft zu unterstützen. Dazu gehören Angebote wie Elternabende zu unterschiedlichen pädagogischen Themen, Eltern- Kindnachmittage, sowie das offene Elterncafè welches täglich von den Eltern genutzt werden kann.

Durch unsere Kooperation mit dem Jugendamt bieten wir ebenfalls die Möglichkeit bei Fragen zur Kindertagespflege zu beraten und bei Bedarf einen Kontakt zum Jugendamt herzustellen.

Ein ebenfalls wichtiges Ziel unserer täglichen Arbeit ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir beraten Familien bei Betreuungsbedarfen, stellen unserer Babysitterkartei zur Verfügung und unterstützen in Notsituationen.

Jedes Kind, welches bei uns mindestens 35 Stunden betreut wird, bekommt außerdem ein warmes Mittagessen.


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Aufnahmekriterien

Um die Verteilung der Betreuungsplätze fair zu gestalten, orientieren wir uns an den AWO internen Aufnahmekriterien.


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder

Die Stadt Waltrop erhebt als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen monatlich zu entrichtenden, öffentlich-rechtlichen Beitrag zu dem öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.

 Beitragspflichtig sind im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KiBiz die Personen, die mit dem und für das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll bzw. wird, eine Tagesbetreuung gem. der Satzung der Stadt Waltrop in Anspruch nehmen wird.  Außerdem dazu beitragen, das Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu versorgen, zu erziehen und zu fördern. Dies sind

1. die Eltern bzw. die Elternteile, mit denen das Kind zusammenlebt,

2. ein Elternteil und dessen Ehegatte oder Ehegattin („echte“ Stieffamilie), mit denen das Kind zusammenlebt,

3. ein Elternteil und dessen Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mit denen das Kind zusammenlebt,

4. verheiratete gleichgeschlechtliche Paare im Sinne des § 1353 BGB, mit denen das Kind zusammenlebt,

5. Großeltern(teile), mit denen das Kind nicht nur vorübergehend zusammenlebt.

Beiträge werden für jeden Monat erhoben, für den ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag besteht. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und bleibt unberührt von Schließzeiten der Einrichtung und der tatsächlichen Nutzung. 

Für die Nutzung von Betreuungsangeboten sind bemessen an Einkommen und Betreuungszeit Beiträge zu entrichten. Die Buchungszeiten in den Beitragstabellen sind als Zeitspannen zu verstehen, innerhalb derer der ausgewiesene Beitrag zu entrichten ist.

 Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern der Stadt Waltrop schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe gemäß der Anlage zu dieser Satzung ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Ohne Angabe zur Einkommenshöhe oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise ist der höchste Elternbeitrag zu zahlen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Waltrop ist - ungeachtet dieser Verpflichtung - berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflichtigen regelmäßig zu überprüfen, die Verjährungsfrist beträgt hier 4 Jahre.


Zu den positiven Einkünften gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG zählen:

** das Jahresgesamtbrutto, nicht das Steuerbrutto ( aus selbständiger u. nicht selbständiger  Tätigkeit)

** Einkünfte a. Gewerbebetrieb / Vermietung u. Verpachtung/ Landwirtschaft  etc.

** Minijob

** Renten

** ALG I / II

** Krankengeld

** Elterngeld (abzgl. 150€ bzw. 300 € Freibetrag)

** Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschüsse

** (Trennungs-/ Ehegatten-/ Kindes-) Unterhalt / UVG  (nur f. d. zu betreuende Kind)

** Abfindungen /Einmalzahlungen o. ähnl.

** Kapitalerträge

** steuerfreie Bezüge (Weihnachtsgeld; Nachtzulagen, Kurzarbeitergeld usw.)

** weitere positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG


Hiervon werden abgezogen:

** Werbungskosten (im Steuerbescheid ausgeschrieben

    oder 1.230 € pauschal, §9a EstG)

** Kinderbetreuungskosten (nur wenn im Steuerbescheid ausgeschrieben)

** Kinderfreibetrag  (ab dem 3. Kind, der Freibetrag findet sich im Internet)


 Zu beachten gilt:

** Kindergeld zählt nicht zum Einkommen

** Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld können befreit werden  (immer nur f. d. jeweiligen Bewilligungszeitraum)

** Beamtenzuschlag i. H. v. 10 % 

Berechnung: 

Gesamtjahresbrutto - Werbungskosten (pauschal oder lt. ESt Bescheid) - 1/2 Kinderbetreuungskosten x 10%


*** Seit dem Jahr 2015 werden die bis dahin gültigen Beiträge in dreijährigem Rhythmus um jeweils 5 % erhöht, die nächste Dynamisierung erfolgt  somit zum 01.01.2024.


Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 der örtlichen Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsschule, eine Tageseinrichtung für Kinder oder nutzen ein Angebot im Rahmen der Kindertagespflege, so sind die Beiträge für das zweite Kind um 60 % ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.    

Die Betreuung im Rahmen der Übermittagsbetreuung bleibt hiervon unberührt, da sie einer eigenen Satzung unterliegt.  Besucht ein Kind also die Übermittagsbetreuung und das Geschwisterkind beispielsweise den Kindergarten, sind hier beide Elternbeiträge in voller Höhe zu zahlen.

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung gem. § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei. Das beitragsbefreite Kind wird als Zählkind gewertet, sodass die Beiträge für das zweite Kind verringert werden Bei der Beitragsermittlung wird das älteste Kind mit vollem Umfang berücksichtigt.

Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.waltrop.de/inhalte/buergerinfo/leistungen_von_a_bis_z.asp?seite=angebot&id=1072



Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Fachbereich Jugend, Soziales und Schule
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Telefon: 02309 930 219
E-Mail: kitanavigator@waltrop.de

„Bei Hilfe- und Beratungsbedarf fordern Sie bitte unter 02309 / 930-219 einen Termin an.“

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