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Träger
Trägerverbund Tageseinrichtungen für Kinder beim Evang. Kirchenkreis Recklinghausen
Herzlich Willkommen bei uns im evangelischen Kindergarten Altenbredde!
Wertschätzung bedeutet für uns, jedem Menschen mit Akzeptanz und Empathie zu begegnen. Wir schaffen einen inklusiven Raum, in dem wir Kinder flexibel und aufmerksam begleiten und in ihrer Einzigartigkeit annehmen.
Mit Herzlichkeit verbinden wir, Kindern einen Alltag zu ermöglichen, in dem sie sich geborgen, gesehen und willkommen fühlen.
In unserer Kita erleben die Kinder vertrauensvolle Bindungen. Dadurch erlangen sie die Sicherheit, die sie benötigen, um ein Bewusstsein für ihre Interessen und Kompetenzen zu entwickeln. Es ist uns wichtig, Kinder zu stärken. Wir möchten ihnen helfen, Selbstvertrauen zu entwickeln, um ihren Alltag selbstbewusst gestalten zu können.
Der Kindergarten Altenbredde ist in der Trägerschaft des Verbundes der Tageseinrichtungen für Kinder im evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen, Limperstraße 15 in 45657 Recklinghausen.
Er bietet Platz für bis zu 80 Kinder mit und ohne Behinderung im Alter von 1 – 6 Jahren. Diese werden in vier Gruppen über zwei Etagen betreut.
Seit April 2026 sind wir zertifizierte Musik-Kita durch MusiKonzept.
Unser Kindergarten befindet sich in einer Seitenstraße, auf dem Gelände des alten Waldstadions.
Unsere Einrichtung ist montags bis freitags von 07.15 – 16.15 Uhr geöffnet. Die Besuchszeiten richten sich nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag:
25 Stunden: 7.30 -12.30 Uhr
35 Stunden: 7.15 Uhr – 14.15 Uhr
geteilte Zeit, 35 Stunden: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
45 Stunden: 7.15 Uhr – 16.15 Uhr
Die Schließungszeiten verteilen sich auf die Schulferien und werden jährlich mit dem Rat der Tageseinrichtung abgestimmt und der Elternschaft zu Beginn des Kitajahres im Rahmen der Jahresplanung bekannt gegeben:
Darüber hinaus schließt die Kita an einzelnen Tagen für Teamprozesse, Schulungen und Planungsarbeit. Diese werden ebenfalls in der Jahresplanung aufgeführt.
In den Oster- und Herbstferien ist die Kita geöffnet.
1 Einrichtungsleitung (Soziale Arbeit B.A. / Jugendreferentin für ökumenische Kinder- und Jugendarbeit)
12 pädagogische Fachkräfte (11 ErzieherInnen und 1 Heilerziehungspfleger) davon eine Integrationsfachkraft
1 KinderpflegerIn
1 Hauswirtschaftsfachkraft und Alltagshelferin
1 Hausmeister
1 Pfarrer der regelmäßig die Kita für religionspädagogische Angebote besucht
Die Fachkräfte in unserer Einrichtung bereichern den Alltag mit Fachkompetenz, Kreativität und Engagement. Sie verfügen über das notwendige pädagogische und entwicklungspsychologische Fachwissen und über eine gute Dialog- und Reflexionsfähigkeit. Das ermöglicht ihnen, sich den praktischen Anforderungen immer wieder aufs Neue kreativ zu stellen.
Unsere über zwei Etagen erbaute Kita mit ca. 800 qm² Fläche, bietet momentan bis zu 80 Kindern einen Kindergartenplatz an und stellt folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
Den Kindern steht ein großer Außenbereich zur Verfügung, der bei jedem Wetter Gelegenheit zum Toben, Klettern, Schaukeln, Springen, Matschen und Erforschen der Natur bietet.
Das Gartengelände vor und neben dem Gebäude bietet Schaukeln, einen Balancierparcours, eine Wasser-Matsch-Anlage, ein Bodensprungelement und ein großes Klettermodul mit Rutsche. Die Kinder erleben verschiedene Bodenbeschaffenheiten und können sich in Tipis und Unterschlüpfen verstecken und „Buden bauen“. Der große Steinkreis bietet sich für Gruppenspiele und als offizieller und inoffizieller Sammelpunkt an.
Hinter dem Gebäude der Kita lädt ein Sandkasten, eine altersgerechte Schaukel für U3-Kinder und ein kleines Rutschen-Haus zum Toben ein. Eine „Matschküche“ ergänzt den Außenbereich.
Ein reichhaltiges Angebot an Fahrzeugen, Bällen, Springseilen und Sandspielzeug ergänzt die Spielmöglichkeiten aller Kinder.
„Der Kindergarten soll ein Ort sein, wo Kinder forschen, hinterfragen und Dinge überprüfen. Das zentrale Ziel ist es, die Lernfreude der Kinder zu erhalten und zu fördern.“ (Loris Malaguzzi)
Die Reggio-Pädagogik, dessen Hauptfigur Loris Malaguzzi ist, findet ihren Ursprung am Ende des 2. Weltkrieges in der norditalienischen Stadt Reggio-Emilia.
Man spricht auch von der „Pädagogik des Werdens“ in der das Kind, seine Familie und seine Umgebung in die Arbeit mit einbezogen werden. Sie setzt an den Stärken der Kinder an und legt Wert darauf, das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken. Die pädagogischen MitarbeiterInnen sind BeobachterInnen und weniger „Macher“. Im Gegenteil - uns liegt am Herzen, die Kinder in all ihren Entwicklungsphasen zu begleiten und zu unterstützen.
Die positive Wahrnehmung jedes Kindes ist dabei die Grundvoraussetzung. Dadurch hat es die Möglichkeit, all seine Fähigkeiten zu zeigen bzw. zu entwickeln.
Kinder haben das Rech auf eigene Meinung und Beteiligung!
Ein Leitprinzip unserer pädagogischen Arbeit ist die Partizipation (Mitwirkung/Teilhabe). Partizipation stellt ein Beteiligungsrecht auf der Grundlage der UN-Kinderrechte seit über 20 Jahren dar (u.a. Artikel 12 „Berücksichtigung des Kinderwillens“ & Artikel 13 „Meinungs- und Informationsfreiheit“).
Wir sehen aus diesem Grunde die Partizipation der Kinder als Schlüssel zu Bildung und Demokratie und sie stellt somit einen weiteres Qualitätsmerkmal in unserer pädagogischen Arbeit dar.
Unsere Kita ist seit April 2026 offiziell als Musik Kita (über www.MusiKonzept.com) zertifiziert. Musik ist bei uns fester Bestandteil des Alltags und begleitet Kinder spielerisch in Ritualen, im freien Spiel, in Bewegung, Sprache und gezielten Angeboten.
Die Kinder singen, musizieren, tanzen, experimentieren mit Klängen und erleben Musik ohne Leistungsdruck – jedes Kind darf seinen eigenen Ausdruck finden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von Musik und Sprachbildung, z. B. im Kinderchor. Gemeinsames Musizieren stärkt Selbstvertrauen, Teamfähigkeit und das Gefühl dazuzugehören.
Unsere zertifizierte Musikfachkraft begleitet den musikalischen Schwerpunkt fachlich und nachhaltig.
Bei Festen und Feiern dürfen die Kinder freiwillig präsentieren, was sie gelernt haben – das stärkt ihr Selbstwertgefühl und macht Musik für alle erlebbar.
Sie, als Eltern, werden aktiv eingebunden und erhalten über eine digitale Lernplattform Zugang zu Liedern und Materialien für zu Hause!
Der Schutz und das Wohl der Kinder haben in unserer Kita oberste Priorität. Wir handeln nach einem verbindlichen Kinderschutzkonzept, achten auf die Rechte der Kinder und gehen sensibel sowie verantwortungsvoll mit Anzeichen von Gefährdungen um. Alle Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und handeln nach klaren Verfahrenswegen.
Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit, und um ein umfassendes Spektrum sozialer Dienstleistungen für die ganze Familie anzubieten, arbeitet unsere Kindertageseinrichtung regelmäßig mit folgenden Stellen bzw. Institutionen zusammen:
Wenn es um die Schaffung optimaler Entwicklungsbedingungen geht, sind die Eltern unsere direkten Ansprechpartner.
Das Leben im Kindergarten und alles, was dort geschieht, stehen in enger Verbindung mit der Familie, aus der das Kind kommt. Der persönliche Kontakt und Dialog zwischen Eltern und den pädagogischen Fachkräften gehört zu unserem Kitaalltag.
Ihre Anregungen und die Mitarbeit sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir suchen das Gespräch mit den Eltern, denn nur so können wir mehr über ihr Kind erfahren und es besser verstehen.
In regelmäßigen Abständen bieten wir Termine für Elterngespräche an, u.a. jährlich stattfindende Entwicklungsgespräche. Außerhalb dieser Zeiten stehen wir als Unterstützer im Erziehungsalltag, beratend zur Seite.
Unsere Einrichtung möchte durch das soziale Netzwerk unkompliziert und verlässlich Hilfe und Unterstützung in Erziehung und Bildung, sowie in schwierigen Lebenssituationen bieten. Mit unserer Öffnung zum Stadtteil möchten wir die vielfältige Elternschaft erreichen, und auch Verwandten, Freunden und Nachbarn die Möglichkeit der Begegnung ermöglichen.
Dieser Elternbeirat vertritt im Rat der Tageseinrichtung, der sich aus Trägervertretern, pädagogischen Mitarbeitern/innen und dem Elternbeirat zusammensetzt, die Interessen der Eltern.
Als konfessionelle Einrichtung orientieren wir uns am evangelischen Glauben. In unserer täglichen Arbeit mit den Kindern und ihren Eltern, sowie im Umgang miteinander im Team, spielen christliche Werte und Normen eine große Rolle.
Wir möchten den Kindern die Möglichkeit bieten, sich mit ihrem Glauben auseinander zu setzen und positive Grunderfahrungen zu schaffen.
Als integrative Einrichtung leben und erleben Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam den Kitaalltag. Geschultes Fachpersonal ermöglicht den Kindern eine chancengerechte Bildung und Erziehung. Die Kinder Lernen voneinander und wachsen „über sich hinaus“. Gegenseitige Wertschätzung und Rücksichtnahme auf Schwächere entwickeln sich. Die Begegnung und der Umgang miteinander werden selbstverständlich.
Eine Auswahl unserer Angebote sehen Sie hier:
Samstag, 26.09.2026
9:00 – 11:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Anmeldung nicht erforderlich.
Die Aufnahme eines Kindes in einer Einrichtung richtet sich
1. Nach dem Wohnort des Kindes: Es werden nur Kinder aufgenommen, die im entsprechenden Jugendamtsbezirk/ in der entsprechenden Stadt wohnen. Ausnahmen müssen mit dem Jugendamt abgesprochen sein.
2. Nach dem auf der Grundlage der Bedarfsplanung einer Stadt abgestimmten Angebotsrahmen. Damit liegt fest wie viele u2 Kinder, u3 Kinder und ü 3 Kinder aufgenommen werden können. 3. Ebenso gibt es Richtwerte für die Buchungszeiten 25 und 35, 45. Die 45 Stunden Buchung muss in der Regel je nach Stadt mit einem Nachweis der Berufstätigkeit beider Elternteile nachgewiesen werden.
4. Kinder, deren Bruder oder Schwester zum Zeitpunkt der Aufnahme die Einrichtung besuchen.
5. Besondere Dringlichkeit. (eine Betreuungsnotwendigkeit, die vom Jugendamt festgestellt wurde; Beeinträchtigungen eines Kindes, welche durch die Aufnahme in eine Einrichtung verbessert werden können; besondere belastende Situationen im Haushalt des Kindes; Armutsvermeidung, Ermöglichung eine Ausbildung)
6. Kinder, deren Eltern sich am Gemeindeleben beteiligen und sich bewusst für eine evangelische Einrichtung entscheiden
7. Bei gleicher Gewichtung der Kriterien, werden evangelische Kinder bevorzugt aufgenommen
Weitere Aufnahmekriterien können sein: - alleinerziehende Mütter oder Väter, in deren Haushalt keine weiteren Einkommen sichernde Personen leben - (nachgewiesene) Berufstätigkeit beider Eltern - Struktur der Gruppe: Alter und Geschlecht - Wohnortnähe zum Kindergarten
Allgemeine Informationen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder
Die Stadt Waltrop erhebt als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen monatlich zu entrichtenden, öffentlich-rechtlichen Beitrag zu dem öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.
Beitragspflichtig sind im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KiBiz die Personen, die mit dem und für das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll bzw. wird, eine Tagesbetreuung gem. der Satzung der Stadt Waltrop in Anspruch nehmen wird. Außerdem dazu beitragen, das Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu versorgen, zu erziehen und zu fördern. Dies sind
1. die Eltern bzw. die Elternteile, mit denen das Kind zusammenlebt,
2. ein Elternteil und dessen Ehegatte oder Ehegattin („echte“ Stieffamilie), mit denen das Kind zusammenlebt,
3. ein Elternteil und dessen Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mit denen das Kind zusammenlebt,
4. verheiratete gleichgeschlechtliche Paare im Sinne des § 1353 BGB, mit denen das Kind zusammenlebt,
5. Großeltern(teile), mit denen das Kind nicht nur vorübergehend zusammenlebt.
Beiträge werden für jeden Monat erhoben, für den ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag besteht. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und bleibt unberührt von Schließzeiten der Einrichtung und der tatsächlichen Nutzung.
Für die Nutzung von Betreuungsangeboten sind bemessen an Einkommen und Betreuungszeit Beiträge zu entrichten. Die Buchungszeiten in den Beitragstabellen sind als Zeitspannen zu verstehen, innerhalb derer der ausgewiesene Beitrag zu entrichten ist.
Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern der Stadt Waltrop schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe gemäß der Anlage zu dieser Satzung ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Ohne Angabe zur Einkommenshöhe oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise ist der höchste Elternbeitrag zu zahlen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Waltrop ist - ungeachtet dieser Verpflichtung - berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflichtigen regelmäßig zu überprüfen, die Verjährungsfrist beträgt hier 4 Jahre.
Zu den positiven Einkünften gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG zählen:
** das Jahresgesamtbrutto, nicht das Steuerbrutto ( aus selbständiger u. nicht selbständiger Tätigkeit)
** Einkünfte a. Gewerbebetrieb / Vermietung u. Verpachtung/ Landwirtschaft etc.
** Minijob
** Renten
** ALG I / II
** Krankengeld
** Elterngeld (abzgl. 150€ bzw. 300 € Freibetrag)
** Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschüsse
** (Trennungs-/ Ehegatten-/ Kindes-) Unterhalt / UVG (nur f. d. zu betreuende Kind)
** Abfindungen /Einmalzahlungen o. ähnl.
** Kapitalerträge
** steuerfreie Bezüge (Weihnachtsgeld; Nachtzulagen, Kurzarbeitergeld usw.)
** weitere positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG
Hiervon werden abgezogen:
** Werbungskosten (im Steuerbescheid ausgeschrieben
oder 1.230 € pauschal, §9a EstG)
** Kinderbetreuungskosten (nur wenn im Steuerbescheid ausgeschrieben)
** Kinderfreibetrag (ab dem 3. Kind, der Freibetrag findet sich im Internet)
Zu beachten gilt:
** Kindergeld zählt nicht zum Einkommen
** Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld können befreit werden (immer nur f. d. jeweiligen Bewilligungszeitraum)
** Beamtenzuschlag i. H. v. 10 %
Berechnung:
Gesamtjahresbrutto - Werbungskosten (pauschal oder lt. ESt Bescheid) - 1/2 Kinderbetreuungskosten x 10%
*** Seit dem Jahr 2015 werden die bis dahin gültigen Beiträge in dreijährigem Rhythmus um jeweils 5 % erhöht, die nächste Dynamisierung erfolgt somit zum 01.01.2024.
Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 der örtlichen Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsschule, eine Tageseinrichtung für Kinder oder nutzen ein Angebot im Rahmen der Kindertagespflege, so sind die Beiträge für das zweite Kind um 60 % ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.
Die Betreuung im Rahmen der Übermittagsbetreuung bleibt hiervon unberührt, da sie einer eigenen Satzung unterliegt. Besucht ein Kind also die Übermittagsbetreuung und das Geschwisterkind beispielsweise den Kindergarten, sind hier beide Elternbeiträge in voller Höhe zu zahlen.
Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung gem. § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei. Das beitragsbefreite Kind wird als Zählkind gewertet, sodass die Beiträge für das zweite Kind verringert werden Bei der Beitragsermittlung wird das älteste Kind mit vollem Umfang berücksichtigt.
Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.waltrop.de/inhalte/buergerinfo/leistungen_von_a_bis_z.asp?seite=angebot&id=1072
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Fachbereich Jugend, Soziales und Schule
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Telefon: 02309 930 219
E-Mail: kitanavigator@waltrop.de
„Bei Hilfe- und Beratungsbedarf fordern Sie bitte unter 02309 / 930-219 einen Termin an.“
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.