AWO Tageseinrichtung für Kinder Orffweg

Orffweg 6
45731 Waltrop (Braßkamp)
 
Kontaktdaten
Sabine Adrian  
Telefon: 0230974744
Telefax: 02309 785034
E-Mail: s.adrian@awo-msl-re.de

Träger

AWO UB Münsterland-Recklinghausen
Clemensstraße 2 - 4
45699 Herten-Süd
Telefon: 02366 - 10 91 - 0
Telefax: 02366 - 10 91 - 60
E-Mail: info@awo-msl-re.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 55
  • Gruppenform Typ I
  • Gruppenform Typ II
  • Gruppenform Typ III

Pädagogisches Profil

  • Partizipation
  • Förderung von Kunst
  • Musikalische Früherziehung
  • Gesunde Ernährung
  • Bewegungskita
  • MINT
  • Situationsorientierter Ansatz
  • Zahngesundheit
  • Gelebte Elternarbeit
  • Inklusion
  • Haus der kleinen Forscher

Kurzinfo

Die dreigruppige AWO Kindertageseinrichtung liegt in der Siedlung „Im Hangel“, einem ruhigen Wohngebiet in Waltrop. Im Umfeld der Einrichtung sind viele Straßen verkehrsberuhigt (Spielstraße).

Die ländliche Umgebung mit vielen Feldern, Wiesen und Wäldern bietet unseren Kindern in unserem Kindergartenalltag ein naturnahes und erlebnisreiches Umfeld.



 Nach oben

Öffnungszeiten

Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr – 16.15 Uhr geöffnet. 


 Nach oben

Schließungszeiten

Schließungszeiten

(Anmerkung: bitte keine konkreten Daten eintragen: Einbrecher!!) Aufgrund des Tagesstättenbetriebes schließen wir die Einrichtung so selten wie möglich und in Absprache mit den Elternvertretern im Rat der Tageseinrichtung:

• zwischen Weihnachten und Neujahr

• an drei Planungstagen im Jahr zur Weiterentwicklung und Überarbeitung des pädagogischen Konzeptes

• drei Wochen in den Sommerferien

• an Brückentagen

Während der Schließzeiten bietet eine andere AWO Kindertageseinrichtung eine Betreuung für berufstätige Familien mit Kindern im Alter von 2-6 Jahren an.



 Nach oben

Team

Unsere pädagogische Arbeit wird von 15 Mitarbeiter*innen geleistet.

In unserer Einrichtung arbeitet eine pädagogische Fachkraft als Einrichtungsleitung. Unser Team besteht aus einer Erziehungswissenschaftlerin, einer Heilerziehungspflegerin, 9 Erzieherinnen, einer Kinderpflegerin und zwei Pia Auszubildenden.

Zusätzlich begleiten wir Praktikant*innen während ihrer Erzieher*innen Ausbildung. Des Weiteren stehen zwei Kräfte für Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zur Verfügung.

Wir sind ein buntgemischtes Team mit guter Zusammenarbeit und Kompetenz. Jede*r Mitarbeiter*in bringt ihre individuellen Stärken mit in die pädagogische Arbeit ein.

Ihr Kind steht bei uns im Mittelpunkt.

Wir legen großen Wert auf stetige fachliche und persönliche Entwicklung durch interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen.



 Nach oben

Innen

Innen Unsere Kita verfügt über drei Gruppenräume mit anschließendem Nebenraum und zweiter Ebene.

Der gesamte Flurbereich mit verschiedenen Spielbereichen wie z. B. Spielhaus mit zweiter Ebene, ein Sandkasten, Bällchenbad, Bau- und Konstruktionsteppich kann von allen Kindern zum Spielen genutzt werden.

Ein Ruheraum bietet den Kindern die Möglichkeit zum Ruhen und zur Entspannung.

Der Bewegungsraum bietet vielfältige Möglichkeiten, die motorischen Fähigkeiten zu schulen und den Bewegungsdrang auszuleben.

Ebenfalls bieten der Ruhe- und der Bewegungsraum die Möglichkeit der Förderung und der Therapie.



 Nach oben

Außen

Weiterhin verfügen wir über ein sehr schönes und ebenerdiges Außengelände, das mit bewegungsreichen Angeboten ausgestattet ist und um das gesamte Gebäude herumführt.

Es bietet den Kindern erfahrungsreiche Möglichkeiten, die durch unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten unterstützt werden (z.B. Wiese, Mulch, Steine, etc.).

Hierbei ist auch unsere große Nestschaukel zu erwähnen, in der mehrere Kinder gemeinsam schaukeln können.

Durch die Initiative der Eltern konnte eine Matschanlage angeschafft werden, die das Außengelände bereichert.



 Nach oben

Pädagogisches Profil

Pädagogisches Profil Insgesamt richtet sich die Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Einrichtung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Bildungsvereinbarungen des Landes NRW.

Ein trägerspezifisches Konzept bietet dabei die Grundlage. Ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit stellt die Ausrichtung am situationsorientierten Ansatz dar. Daher bieten aktuelle Interessen der Kinder jederzeit die Basis für Projekte und Themenblöcke in der Kita.

Wir nehmen das einzelne Kind mit seinen unterschiedlichen Voraussetzungen an und fördern es entsprechend seiner Fähigkeiten, um dessen bestmögliche individuelle Entwicklung zu unterstützen.

Ein weiteres Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, den Kindern der Einrichtung eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu vermitteln. Daher bereiten wir täglich mit Ihren Kindern ein abwechslungsreiches Frühstücksbuffet zu.

Aufgrund des großen Platzangebotes unserer Kita und der naturnahen Lage, bieten wir den Kindern täglich ein ausgeprägtes Bewegungsangebot.

Die Förderung der kindlichen Neugierde ist uns sehr wichtig, weshalb wir uns jährlich als Haus der kleinen Forscher zertifizieren und weiterbilden lassen. Vor allem im Bereich der MINT-Fächer unterstützen wir Mädchen und Jungen dabei, bewusst Fragen zu ihrer Umwelt zu stellen, diese zu untersuchen und Antworten für sich zu formulieren.

Aber auch die Förderung kreativer Themenbereiche kommt nicht zu kurz, welche wir in verschiedenen künstlerischen Projekten mit den Kindern erarbeiten.

Im Rahmen unseres täglichen Morgenkreises und unseres wöchentlichen Singkreises werden die Kinder auch in ihrer musikalischen Erziehung gefördert.

Letztlich ist uns auch Chancengleichheit wichtig, weshalb wir in der Vorschulzeit das Bielefelder Screening (Test zur Lese-Rechtschreib-Schwäche) anbieten und die Kinder, bei Bedarf, in spielerischen Kleingruppen dahingehend fördern.



 Nach oben

Kooperation und Vernetzung

Zusammen- und Vernetzungsarbeit mit Kooperationspartnern z.B.

• AWO als Träger

• Jugendamt

• Ärzte

• AWO- Kita`s

• Gesundheitsamt

• Altenheime

• Kita`s auf Stadtebene

• Baubetriebshof

• Polizei, im Rahmen der Vorschularbeit

• Feuerwehr

• Kinderklinik

• Beratungsstellen

• Schulen

• Therapeuten

• Musikschule

• Stadtbücherei

• Kleingartenverein

• AWO Stadtverband

• Fachschulen



 Nach oben

Zusammenarbeit mit Eltern

Ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit im Hinblick auf das Wohl des einzelnen Kindes, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern.

Wir möchten die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben stärken, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern.

Wir verstehen uns als Knotenpunkt in einem Netzwerk, das Familien berät und unterstützt.

Neben den kurzen Gesprächen zur gegenseitigen Information in der Abhol- und Bringzeit gibt es immer die Gelegenheit, Termine zu vereinbaren

Aktive Mitarbeit erwünscht!

Bereiche, in denen Sie die Arbeit in der Einrichtung mitgestalten können:

- Mitwirkung in Planungsgruppen für Feste, Aktionen, Ausflüge, Eltern-Kind-Nachmittage

- Unterstützung bei evtl. Second-Hand-Märkten

- Teilnahme an Aktionen und Festen der Einrichtung

- Beteiligung an Umfragen zur Bedarfsermittlung

- Mitarbeit bei der Kita-Zeitung

- Aktive Mitarbeit im Elternrat

- Teilnahme am Elternkaffee

Von einer guten, aktiven Zusammenarbeit profitieren auch immer die Kinder. Wenn sich wie hier viele Menschen begegnen und miteinader arbeiten, ist gegenseitige Akzeptanz und Toleranz notwendig. Im Umgang miteinander ist Kompromissbereitschaft eine der wichtigsten Voraussetzungen.



 Nach oben

Angebote

• Ein täglich abwechslungsreiches Frühstücksbuffet

• Spezielle Angebote: Exkursionen, Projektarbeiten für Vorschulkinder

• Partizipation: Dem Alter entsprechend werden Kinder an Entscheidungen beteiligt

• Rituale wie Morgen- und Mittagskreis

• Gelebte Elternarbeit

• Regelmäßige Entwicklungsgespräche an Hand von Bildungsdokumentationen

• Zahngesundheit

• Wöchentlicher Singkreis für Groß und Klein

• Portfolio

• Schnuppertage und Eingewöhnungszeit für neue Kinder

• Kooperation mit Therapeuten, Schulen, Beratungsstellen,etc.

• Durchführung des Bielefelder Screenings

• Feste und Feiern im Jahreskreislauf

• Natur- und Umweltangebote z. B. das Anlegen eines Hochbeetes

• Musikalische Früherziehung


 Nach oben

Aktuelles / Termine

Wir informieren Sie über aktuelle Termine z.B. in Form von Aushängen, E- Mail Kontakten, Kitazeitungen und Pressemitteilungen


 Nach oben

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien Die Aufnahmekriterien werden dem Kita-Rat zur Beteiligung vorgelegt. Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Aufnahme der Kinder.

Grundsätze/Grundvoraussetzungen:

• Die Vorgaben des Jugendamtes sind zu berücksichtigen

• Geschwisterkind

Als Geschwisterkind gilt nur ein Kind, wenn gleichzeitig in dem entsprechenden Kindergartenjahr mindestens 2 Kinder von den Sorgeberechtigten in der Kita betreut werden. Neu aufzunehmende Kinder gelten nicht als Geschwisterkind, wenn das ältere Kind die Kita verlässt.

• Familien aus der jeweiligen Stadt / Jugendamtsbezirk

Kinder, die in der Gemeinde oder Stadt wohnen, werden aufgenommen bevor die freien Plätze an nicht dort wohnende Kinder vergeben werden. Nicht in der Kommune oder Gemeinde wohnende Kinder werden nur mit Zustimmung des Jugendamtes aufgenommen.

• Kibiz Vorgabe

Kinder mit Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung haben Vorrang vor Kindern ohne Rechtsanspruch.

• Investivgeförderte Plätze

Zweckgebundene investiv geförderte U3- und Ü3-Plätze sind nur mit Kindern dieser Altersgruppe zu belegen.

Kinder, die zum 01.08. des Kita-Jahres den Rechtsanspruch erfüllen, haben Vorrang vor Kindern, die später im Kita-Jahr den Rechtsanspruch erfüllen. Kinder, deren Betreuungsvertrag zum 01.08. des Kita-Jahres beginnen kann, haben Vorrang vor Kindern, deren Vertrag später beginnen soll.

Kriterien, die bepunktet werden:

Alleinerziehend

Berufstätigkeit

Kinder, deren Eltern und Sorgeberechtigten einer sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung ausüben bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.

Darunter fallen auch Schule, Sprachschule, Weiterbildung und Studium.

Soziale Gründe

Für alle Kriterien gilt:

Nach der erfolgten Bewertung aller Punktekriterien wird bei Punktegleichheit folgende Reihenfolge festgelegt:

Im Rahmen der Aufnahme sollte auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet werden. Innerhalb der jeweiligen Geschlechtergruppe werden nach vorhandenen freien Plätzen die jeweiligen U3- und Ü3-Plätze nach dem Geburtsdatum absteigend vergeben. Ältere Kinder haben Vorrang.



 Nach oben

Elternbeitrag

Allgemeine Informationen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder

Die Stadt Waltrop erhebt als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen monatlich zu entrichtenden, öffentlich-rechtlichen Beitrag zu dem öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.

 Beitragspflichtig sind im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KiBiz die Personen, die mit dem und für das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll bzw. wird, eine Tagesbetreuung gem. der Satzung der Stadt Waltrop in Anspruch nehmen wird.  Außerdem dazu beitragen, das Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu versorgen, zu erziehen und zu fördern. Dies sind

1. die Eltern bzw. die Elternteile, mit denen das Kind zusammenlebt,

2. ein Elternteil und dessen Ehegatte oder Ehegattin („echte“ Stieffamilie), mit denen das Kind zusammenlebt,

3. ein Elternteil und dessen Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mit denen das Kind zusammenlebt,

4. verheiratete gleichgeschlechtliche Paare im Sinne des § 1353 BGB, mit denen das Kind zusammenlebt,

5. Großeltern(teile), mit denen das Kind nicht nur vorübergehend zusammenlebt.

Beiträge werden für jeden Monat erhoben, für den ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag besteht. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und bleibt unberührt von Schließzeiten der Einrichtung und der tatsächlichen Nutzung. 

Für die Nutzung von Betreuungsangeboten sind bemessen an Einkommen und Betreuungszeit Beiträge zu entrichten. Die Buchungszeiten in den Beitragstabellen sind als Zeitspannen zu verstehen, innerhalb derer der ausgewiesene Beitrag zu entrichten ist.

 Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern der Stadt Waltrop schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe gemäß der Anlage zu dieser Satzung ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Ohne Angabe zur Einkommenshöhe oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise ist der höchste Elternbeitrag zu zahlen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Waltrop ist - ungeachtet dieser Verpflichtung - berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflichtigen regelmäßig zu überprüfen, die Verjährungsfrist beträgt hier 4 Jahre.


Zu den positiven Einkünften gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG zählen:

** das Jahresgesamtbrutto, nicht das Steuerbrutto ( aus selbständiger u. nicht selbständiger  Tätigkeit)

** Einkünfte a. Gewerbebetrieb / Vermietung u. Verpachtung/ Landwirtschaft  etc.

** Minijob

** Renten

** ALG I / II

** Krankengeld

** Elterngeld (abzgl. 150€ bzw. 300 € Freibetrag)

** Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschüsse

** (Trennungs-/ Ehegatten-/ Kindes-) Unterhalt / UVG  (nur f. d. zu betreuende Kind)

** Abfindungen /Einmalzahlungen o. ähnl.

** Kapitalerträge

** steuerfreie Bezüge (Weihnachtsgeld; Nachtzulagen, Kurzarbeitergeld usw.)

** weitere positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG


Hiervon werden abgezogen:

** Werbungskosten (im Steuerbescheid ausgeschrieben

    oder 1.230 € pauschal, §9a EstG)

** Kinderbetreuungskosten (nur wenn im Steuerbescheid ausgeschrieben)

** Kinderfreibetrag  (ab dem 3. Kind, der Freibetrag findet sich im Internet)


 Zu beachten gilt:

** Kindergeld zählt nicht zum Einkommen

** Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld können befreit werden  (immer nur f. d. jeweiligen Bewilligungszeitraum)

** Beamtenzuschlag i. H. v. 10 % 

Berechnung: 

Gesamtjahresbrutto - Werbungskosten (pauschal oder lt. ESt Bescheid) - 1/2 Kinderbetreuungskosten x 10%


*** Seit dem Jahr 2015 werden die bis dahin gültigen Beiträge in dreijährigem Rhythmus um jeweils 5 % erhöht, die nächste Dynamisierung erfolgt  somit zum 01.01.2024.


Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 der örtlichen Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsschule, eine Tageseinrichtung für Kinder oder nutzen ein Angebot im Rahmen der Kindertagespflege, so sind die Beiträge für das zweite Kind um 60 % ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.    

Die Betreuung im Rahmen der Übermittagsbetreuung bleibt hiervon unberührt, da sie einer eigenen Satzung unterliegt.  Besucht ein Kind also die Übermittagsbetreuung und das Geschwisterkind beispielsweise den Kindergarten, sind hier beide Elternbeiträge in voller Höhe zu zahlen.

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung gem. § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei. Das beitragsbefreite Kind wird als Zählkind gewertet, sodass die Beiträge für das zweite Kind verringert werden Bei der Beitragsermittlung wird das älteste Kind mit vollem Umfang berücksichtigt.

Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.waltrop.de/inhalte/buergerinfo/leistungen_von_a_bis_z.asp?seite=angebot&id=1072



Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

Zum Seitenanfang

Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Fachbereich Jugend, Soziales und Schule
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Telefon: 02309 930 219
E-Mail: kitanavigator@waltrop.de

„Bei Hilfe- und Beratungsbedarf fordern Sie bitte unter 02309 / 930-219 einen Termin an.“

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.