Kindertageseinrichtung Kukidele

Schillerstraße 31
45731 Waltrop (Klöcknersiedlung)
 
Kontaktdaten
Nele Geis  
Telefon: 0157 85147906
E-Mail: kukidele@lebenshilfe-waltrop.de
Web: https://lebenshilfe-waltrop.de

Träger

Lebenshilfe e. V.
Landabsatz 10
45731 Waltrop
Telefon: 02309 - 9588 - 0
Telefax: 02309 - 9588 - 29
E-Mail: Info@Lebenshilfe-Waltrop.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 55
  • Gruppenform Typ I
  • Gruppenform Typ II
  • Gruppenform Typ III

Pädagogisches Profil

  • Förderung von Kunst
  • Bewegungskita
  • Offenes Konzept
  • Freispiel

Kurzinfo

Das Zusammenspiel von Farben und Formen entdecken, mit unterschiedlichen Materialien arbeiten, kreativ sein und etwas erschaffen – darauf setzen wir in der Kukidele, der Kunst-Kita der Lebenshilfe. 

Mit der Entwicklung dieser Kita stehen wir noch am Anfang – für uns wie für die Kinder selbst ist das ein spannender Prozess. Das Domizil an der Schillerstraße ist eingebettet in eine gewachsene Wohnsiedlung im Waltroper Südwesten. Es ist 2019 entstanden und bietet vor allem eines: viel Raum zur Entfaltung.


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Öffnungszeiten


Montag – Freitag:

7.00 Uhr bis 16.00 Uhr


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Schließungszeiten

An gewissen Tagen und bestimmten Wochen in den Ferien ist unsere Einrichtung geschlossen. Wir informieren sie frühestmöglich. Bei Notsituationen ist eine Notbetreuung möglich.

Die Schließzeiten werden jährlich mit dem Rat der Kindertageseinrichtung abgestimmt.


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Team

Das multiprofessionelle Team aus Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Sozialpädagog/innen, Hauswirtschafter/innen, Praktikant/innen im Anerkennungsjahr, Auszubildende Erzieher/innen (PIA) sowie Mitarbeiter/innen mit Unterstützungsbedarf versteht die Entwicklung unserer pädagogischen Arbeit und unseres pädagogischen Konzepts als Reaktion auf veränderte Lebensbedingungen von Familien.


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Innen

Unser Domizil an der Schillerstraße ist eingebettet in eine gewachsene Wohnsiedlung im Waltroper Südwesten. Es ist 2019 entstanden und bietet vor allem eines: viel Raum zur Entfaltung.

Bei der Kukidele handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude, bei dem sich die Nestgruppe (0,4 -3 Jahre) im oberen Stockwerk befindet. Im Obergeschoss befinden sich der Gruppen + Nebenraum, der Schlafraum, ein Miniatelier, ein Besprechungsraum sowie eine geräumige Dachterrasse.

Weiterhin gibt es einzelne Rückzugsecken und Kreativbereiche: Die Sport- und Bewegungsfläche, der bunte Mal- und Bastelbereich (Atelier), der von vielen Farben, Materialien und den neuesten Kreationen der Kukidele-Kinder dominiert wird befindet sich im Erdgeschoss. Ebenso ein weiterer Gruppenraum sowie ein großzügiger Bereich für die Cafeteria.


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Außen

Auf unserem Außengelände bieten wir unseren Kindern nicht nur den Anreiz verschiedener Bewegungserfahrungen, sondern auch die Möglichkeit sich selbst und die Natur auf verschiedene Weise wahrzunehmen und zu Begreifen

Das Außengelände birgt vielfältige Spielanreize in sich, welche die Kinder entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen nach Bewegung, Kreativität, Experimentieren, Austoben oder Regeneration eigenständig nutzen können.

Dazu stehen ihnen ein kleiner Fuhrpark, Sandkasten, Schaukel, Hügel, ein Holzhaus, eine Matschküche und Balancierbalken, zur Verfügung. Da es sich um eine relativ neue Einrichtung handelt, entwickelt sich das Außengelände stetig weiter.

Direkt neben der KiTa befindet sich ein großer Spielplatz, der auch im Alltag von Kleingruppen genutzt werden kann. Auch der Kanal und der daran angrenzende Wald werden gerne für Ausflüge in die Natur genutzt.


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Pädagogisches Profil

Alle Kindertageseinrichtungen der Lebenshilfe Waltrop arbeiten nach dem Offenen Konzept. Dieses beinhaltet, dass die Kinder sich in unterschiedlichen Funktionsräumen (Atelier, Bauraum, Rollenspielraum, Medienraum, Bewegungsraum, Experimentierbereich, Außengelände…) durch das freie aber auch angeleitete Spiel mit sich und ihrer Umwelt ganzheitlich auseinandersetzen können und so ihre Selbstbildungspotenziale weiter entwickeln können.

Das Freispiel ist für uns Basis unserer inhaltlichen Arbeit. Durch Impulssetzung werden Freispielprozesse unterstützt. Die Kinder entdecken, erforschen und erkunden durch selbstgewählte Spielorte, -partner, -inhalte und -materialien alle Lernbereiche. Mit Hilfe der Raumgestaltung und des Materialangebotes werden immer neue Anregungen geschaffen. So entwickeln sich Ihre Kinder stetig individuell und selbstbestimmt weiter.

Durch die Schwerpunktfestlegung werden besondere Angebote im künstlerisch/ästhetischen Bereich in der Kukidele gemacht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der gesamte pädagogische Alltag ausschließlich darauf ausgerichtet ist. In der Einrichtung findet Bewegung, Kreativität und Kunst, sowie naturnahes Erleben statt. Ästhetische Bildung gewinnt neben der Bewegung zunehmend an Bedeutung in der frühkindlichen Erziehung und Begleitung. Durch sinnliche Erfahrungen und spielerisch-kreative Auseinandersetzung wird die Wahrnehmungsfähigkeit geschult. Durch die Möglichkeit ästhetische Erfahrungen zu machen, erlebt das Kind sich als Gestalter seiner Welt.


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Kooperation und Vernetzung

Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit arbeiten wir mit verschiedenen Kooperationspartner:innen zusammen.

Zu unseren Kooperationspartner:innen gehören Fachleute aus den Bereichen Therapie, Medizin, Schule, Sport, Ämter, Erziehungsberatungsstellen, Jugendhilfe etc.

Die Kindertageseinrichtungen der Lebenshilfe Waltrop e.V. arbeiten eng im Netzwerk zusammen.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Familienbildung und Erziehungspartnerschaft – Elternmitarbeit erwünscht:

Wir möchten, dass Eltern aktiv am Kindergartenalltag teilnehmen können.

Grundsätzlich wünschen wir uns eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder unserer Einrichtung.

Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes, daher pflegen wir die Kultur regelmäßiger Elterngespräche.

Darüber hinaus regelt das Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein – Westfalen die Bildung folgender Gremien, die die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und Erziehungsberechtigen und dem pädagogischen Personal der Einrichtung fördern sollen:

- Elternversammlung

- Elternbeirat

- Rat der Tageseinrichtung

Ebenso sind Tür- und Angelgespräche ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation zwischen Erzieher:innen und Eltern/ Erziehungsberechtigten.


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Angebote

Informationen über unsere Angebote erhalten Sie über unsere Jahresterminplanung.


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Aktuelles / Termine

Aktuelle Termine und Besonderheiten erfahren Sie über unsere Homepage, per Mail, über Briefe oder über Aushänge in der Kukidele.


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Aufnahmekriterien

Die Aufnahmen erfolgen anhand eines Kriterienkatalogs. 

Dieser beinhaltet ein Punktesystem innerhalb dessen verschiedene Kriterien wie z.B. Alter, Wohnortnähe, Geschwisterkinder, Nähe zum Verein, familiäre Situation, Kinder mit Förderbedarf etc. bewertet werden. Des Weiteren beeinflussen bestehende Gruppenkonstellationen und Gruppenformen die Entscheidungsfindung.


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder

Die Stadt Waltrop erhebt als zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen monatlich zu entrichtenden, öffentlich-rechtlichen Beitrag zu dem öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.

 Beitragspflichtig sind im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 KiBiz die Personen, die mit dem und für das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll bzw. wird, eine Tagesbetreuung gem. der Satzung der Stadt Waltrop in Anspruch nehmen wird.  Außerdem dazu beitragen, das Kind unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu versorgen, zu erziehen und zu fördern. Dies sind

1. die Eltern bzw. die Elternteile, mit denen das Kind zusammenlebt,

2. ein Elternteil und dessen Ehegatte oder Ehegattin („echte“ Stieffamilie), mit denen das Kind zusammenlebt,

3. ein Elternteil und dessen Partner oder Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mit denen das Kind zusammenlebt,

4. verheiratete gleichgeschlechtliche Paare im Sinne des § 1353 BGB, mit denen das Kind zusammenlebt,

5. Großeltern(teile), mit denen das Kind nicht nur vorübergehend zusammenlebt.

Beiträge werden für jeden Monat erhoben, für den ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag besteht. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und bleibt unberührt von Schließzeiten der Einrichtung und der tatsächlichen Nutzung. 

Für die Nutzung von Betreuungsangeboten sind bemessen an Einkommen und Betreuungszeit Beiträge zu entrichten. Die Buchungszeiten in den Beitragstabellen sind als Zeitspannen zu verstehen, innerhalb derer der ausgewiesene Beitrag zu entrichten ist.

 Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern der Stadt Waltrop schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe gemäß der Anlage zu dieser Satzung ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Ohne Angabe zur Einkommenshöhe oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise ist der höchste Elternbeitrag zu zahlen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Waltrop ist - ungeachtet dieser Verpflichtung - berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflichtigen regelmäßig zu überprüfen, die Verjährungsfrist beträgt hier 4 Jahre.


Zu den positiven Einkünften gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG zählen:

** das Jahresgesamtbrutto, nicht das Steuerbrutto ( aus selbständiger u. nicht selbständiger  Tätigkeit)

** Einkünfte a. Gewerbebetrieb / Vermietung u. Verpachtung/ Landwirtschaft  etc.

** Minijob

** Renten

** ALG I / II

** Krankengeld

** Elterngeld (abzgl. 150€ bzw. 300 € Freibetrag)

** Mutterschaftsgeld / Arbeitgeberzuschüsse

** (Trennungs-/ Ehegatten-/ Kindes-) Unterhalt / UVG  (nur f. d. zu betreuende Kind)

** Abfindungen /Einmalzahlungen o. ähnl.

** Kapitalerträge

** steuerfreie Bezüge (Weihnachtsgeld; Nachtzulagen, Kurzarbeitergeld usw.)

** weitere positive Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 u. 2 EstG


Hiervon werden abgezogen:

** Werbungskosten (im Steuerbescheid ausgeschrieben

    oder 1.230 € pauschal, §9a EstG)

** Kinderbetreuungskosten (nur wenn im Steuerbescheid ausgeschrieben)

** Kinderfreibetrag  (ab dem 3. Kind, der Freibetrag findet sich im Internet)


 Zu beachten gilt:

** Kindergeld zählt nicht zum Einkommen

** Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld können befreit werden  (immer nur f. d. jeweiligen Bewilligungszeitraum)

** Beamtenzuschlag i. H. v. 10 % 

Berechnung: 

Gesamtjahresbrutto - Werbungskosten (pauschal oder lt. ESt Bescheid) - 1/2 Kinderbetreuungskosten x 10%


*** Seit dem Jahr 2015 werden die bis dahin gültigen Beiträge in dreijährigem Rhythmus um jeweils 5 % erhöht, die nächste Dynamisierung erfolgt  somit zum 01.01.2024.


Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 der örtlichen Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsschule, eine Tageseinrichtung für Kinder oder nutzen ein Angebot im Rahmen der Kindertagespflege, so sind die Beiträge für das zweite Kind um 60 % ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben.    

Die Betreuung im Rahmen der Übermittagsbetreuung bleibt hiervon unberührt, da sie einer eigenen Satzung unterliegt.  Besucht ein Kind also die Übermittagsbetreuung und das Geschwisterkind beispielsweise den Kindergarten, sind hier beide Elternbeiträge in voller Höhe zu zahlen.

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung gem. § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei. Das beitragsbefreite Kind wird als Zählkind gewertet, sodass die Beiträge für das zweite Kind verringert werden Bei der Beitragsermittlung wird das älteste Kind mit vollem Umfang berücksichtigt.

Elternbeiträge sind monatlich bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.waltrop.de/inhalte/buergerinfo/leistungen_von_a_bis_z.asp?seite=angebot&id=1072



Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Fachbereich Jugend, Soziales und Schule
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
Telefon: 02309 930 219
E-Mail: kitanavigator@waltrop.de

„Bei Hilfe- und Beratungsbedarf fordern Sie bitte unter 02309 / 930-219 einen Termin an.“

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